AK_Starkregenkonzept
Gemeinde
Das Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept.
HSVK
HSVK
Wie entstehen Starkregen?
Als Starkregen bezeichnet man Niederschläge von mehr als 25 Millimeter pro Stunde oder mehr als 35 Millimeter in sechs Stunden. Starkregen entsteht häufig beim Abregnen massiver Gewitterwolken.
Als Folge von Starkregen können Sturzfluten entstehen, wenn das Wasser nicht schnell genug im Erdreich versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Eine Sturzflut stellt die weitaus größte Gefährdung im Rahmen eines Starkregenereignisses dar.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Link
Als Folge von Starkregen können Sturzfluten entstehen, wenn das Wasser nicht schnell genug im Erdreich versickern oder über ein Kanalsystem abgeführt werden kann. Es bilden sich schlagartig oberirdische Wasserstraßen bis hin zu ganzen Seen. Eine Sturzflut stellt die weitaus größte Gefährdung im Rahmen eines Starkregenereignisses dar.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Link
Mögliche Gefahren
Sturzfluten können überall in Deutschland auftreten, unabhängig davon, ob Bäche oder andere fließende Gewässer in der Nähe sind. Bereits leichtere Hanglagen begünstigen ein Zuströmen herabstürzender Wassermassen auf Gebäude. In Mulden und Unterführungen kann sich der Niederschlag bei wolkenbruchartigen Regenfällen sammeln und der Wasserstand dort schnell steigen.
Ebenso kann es bei ebenen Straßen zu einem Rückstau im Kanalsystem kommen. Dies führt zu Überschwemmungen. Die Entwässerungskanäle sind meist nicht auf Sturzfluten ausgelegt. Daher können die Regenmassen nur zum Teil über das Kanalsystem abgeführt werden. Der andere, oft erhebliche Teil der Regenmassen bahnt sich oberirdisch in meist
unkontrollierter Weise seinen Weg über Straßen und Grundstücke. Dies führt oftmals zu Schäden an Bauwerken.
Ebenso kann es bei ebenen Straßen zu einem Rückstau im Kanalsystem kommen. Dies führt zu Überschwemmungen. Die Entwässerungskanäle sind meist nicht auf Sturzfluten ausgelegt. Daher können die Regenmassen nur zum Teil über das Kanalsystem abgeführt werden. Der andere, oft erhebliche Teil der Regenmassen bahnt sich oberirdisch in meist
unkontrollierter Weise seinen Weg über Straßen und Grundstücke. Dies führt oftmals zu Schäden an Bauwerken.
Quelle: Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe, Link
Um die Schäden bei einem Hochwasser durch Starkregenereignisse oder einem Flusshochwasser
möglichst gering zu halten, ist es wichtig, dass die Hochwasservorsorge vor Ort in Gang gesetzt bzw. verbessert wird. Für unsere Ortsgemeinde wird nach der Untersuchung ein individuelles und auf die örtlichen Fragestellungen zugeschnittenes Konzept erarbeitet, nach dem künftig die Hochwasservorsorge verbessert und Schäden vorgebeugt werden soll.
Von der Verbandsgemeinde wurde ein Ingenieur-Büro beauftragt, ein solches Konzept individuell für die Ortsgemeinden Bärenbach, Becherbach, Heimweiler, Limbach, Meckenbach und Otzweiler zu entwickeln.
Unser Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept (HSVK) soll klären, welchen Risiken die Ortsgemeinde ausgesetzt ist und wie diese gemindert werden können.
Hierbei wurde die Ortsgemeinde untersucht, gefährdete Bereiche dokumentiert und Gefahrenursachen aufgedeckt. In Zusammenarbeit mit den Bürgern*innen wurden die Ergebnisse überprüft und Schadensfälle aus der Vergangenheit ausgewertet. Dies ist in dem vorliegenden Erläuterungsbericht für alle Gemeinden zusammengestellt und in den Anlagen für unsere Gemeinde ausführlich beschrieben und graphisch dargestellt.
Die Liste Rechts dokumentiert das Vorgehen und zeigt die Ergebnisse auf!
Der zeitliche Ablauf
Meckenbach
16.11.2020 Beauftragung
Ingenieurbüro mit
Konzepterstellung
10.06.2021 Startgespräch bei VG
mit Ortsbürgermeistern
mit Ortsbürgermeistern
09.07.2021 Ortsbegehung
mit den Bürgern*innen
09.11.2021 Nachbegehung, intern
11.04.2022 Info-Veranstaltung
für die Bürger*innen
05.05.2022 Nachbegehung. intern
15.07.2024 Abschlussveranstaltung
mit den Bürgern*innen.
Dokumente